Corona | Überbrückungshilfe wird verlängert, ausgeweitet und vereinfacht (BMF)
Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 € an Förderung erhalten. Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 € wird gestrichen.
Das BMF führt zur Überbrückungshilfe II u.a. aus:
Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 € bzw. 15.000 €.
Erhöhung der Fördersätze: Künftig werden erstattet 90 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch (bisher 80 % der Fixkosten), 60 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 % (bisher 50 % der Fixkosten) und 40 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 % (bisher bei mehr als 40 % Umsatzeinbruch).
Die Personalkostenpauschale von 10 % der förderfähigen Kosten wird auf 20 % erhöht.
Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.
Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt) - ebenfalls in einem vollständig digitalisierten Verfahren.
Anträge zur Überbrückungshilfe II (Fördermonate September bis Dezember) sollen ab Oktober möglich sein.
Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.
Im Interview auf nwb.de schildert Steuerberaterin Nadine Niewald aus Reken, wie sich die Corona-Überbrückungshilfe auf ihre Kanzlei auswirkt. Zum Interview gelangen Sie hier.
Quelle: BMF online, Pressemitteilung v. , BStBK online (JT)
Fundstelle(n):
NWB TAAAH-58600