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Der Aktionsplan der EU-Kommission für faire und einfache Besteuerung
Überblick und erste Anmerkungen zum Maßnahmenpaket v. 15.7.2020
Die [i]EU-Kommission, Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie v. 15.7.2020 unter http://go.nwb.de/puvpnEU-Kommission hat am ein Maßnahmenpaket veröffentlicht, das einen umfangreichen Aktionsplan für faire und einfache Besteuerung zur Diskussion stellt. Die Veröffentlichung des Pakets erfolgte mit dem Beginn der deutschen Ratspräsidentschaft und in nicht nur steuerlich turbulenten Zeiten. So stehen die Verhandlungen auf OECD-Ebene zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft scheinbar auf der Kippe und der Plan wurde während der alles überschattenden Corona-Krise veröffentlicht. Nachfolgend soll vor diesem Hintergrund ein Überblick über den Aktionsplan gegeben werden und eine erste Einordnung im Kontext aktueller steuerlicher Diskussionen erfolgen.
Der Aktionsplan sieht 25 Maßnahmen vor, die sowohl direkte als auch indirekte Steuern betreffen. Auch wenn es schwerfällt, in dem Aktionsplan einen roten Faden bzw. ein Gesamtkonzept zu erkennen, könnten die diversen Maßnahmen die Entwicklung der europäischen Steuersysteme in den nächsten Jahren prägen. Mit dem Verweis auf Art. 116 AEUV bringt die EU-Kommission hierbei eine möglicherweise sehr weitreichende und kontroverse Rechtsgrundlage in die Diskussion ein, die auch ohne Einstimmigkeit die Rechtsangleichung und Fortentwicklung des Steuerrechts in der EU ermöglichen könnte.
Die vielfältigen Vorschläge im Bereich der indirekten Steuern sehen u. a. eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des One-Stop-Shops, eine Reform der Regelungen für Finanzdienstleistungen, für Reisebüros und für den internationalen Personenluft- und -seeverkehr vor. Praktische Auswirkungen sind ferner absehbar durch Vorschläge zur Modernisierung der Mehrwertsteuermeldepflichten und die Einführung eines Streitbeilegungsmechanismus.
Signifikante praktische Auswirkungen im Bereich der direkten Steuern könnte die Einführung eines gemeinsamen, standardisierten, EU-weiten Systems zur Quellensteuerentlastung haben. Ferner will die Kommission den in der Streitbeitreibungsrichtlinie vorgesehenen Ständigen Ausschuss einsetzen und ein europäisches Expertengremium für Verrechnungspreise ins Leben rufen.S. 744