Online-Nachricht - Donnerstag, 17.09.2020

Gesetzgebung | Verbesserungen im Elterngeld (BMFSFJ)

Das Bundeskabinett hat am einen Gesetzentwurf mit deutlichen Verbesserungen im Elterngeld beschlossen. Der Entwurf beinhaltet mehr Teilzeitmöglichkeiten, Frühchenmonat und weniger Bürokratie.

Der Entwurf sieht u.a. vor:

  • Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden - also auf volle vier Arbeitstage - angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 - 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25-30 Wochenstunden) bezogen werden.

  • Wird das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren, erhalten Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld.

  • Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften ermöglicht diesen Eltern künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld.

  • Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig aber nur noch Eltern, die gemeinsam höchstens 300.000 € im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 €. Diese neue Regelung für Paare betrifft Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdiener, die 0,4 % (rund 7000) der Elterngeldbeziehenden ausmachen.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (JT)

Fundstelle(n):
GAAAH-58451