Gesetzgebung | Verbesserungen im Elterngeld (BMFSFJ)
Das Bundeskabinett hat am einen Gesetzentwurf mit deutlichen Verbesserungen im Elterngeld beschlossen. Der Entwurf beinhaltet mehr Teilzeitmöglichkeiten, Frühchenmonat und weniger Bürokratie.
Der Entwurf sieht u.a. vor:
Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden - also auf volle vier Arbeitstage - angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 - 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25-30 Wochenstunden) bezogen werden.
Wird das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren, erhalten Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld.
Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften ermöglicht diesen Eltern künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld.
Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig aber nur noch Eltern, die gemeinsam höchstens 300.000 € im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 €. Diese neue Regelung für Paare betrifft Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdiener, die 0,4 % (rund 7000) der Elterngeldbeziehenden ausmachen.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (JT)
Fundstelle(n):
GAAAH-58451