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Lohn und Gehalt | Familienheimfahrten mit Firmenwagen trotz Zuzahlung des Arbeitnehmers nicht absetzbar
Nutzt ein Arbeitnehmer im Rahmen der doppelten Haushaltsführung einen Firmenwagen, für den er Zuzahlungen leistet, so ist bezüglich der Familienheimfahrten weder ein geldwerter Vorteil anzusetzen noch ein Werbungskostenabzug möglich.
Der Ausschluss des Werbungskostenabzugs ergibt sich aus § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 8 EStG, wonach Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Arbeitnehmer überlassenen Firmenwagen nicht berücksichtigt werden. Im Gegenzug unterbleibt dafür [i]Werbungskostenausschluss folgt aus § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 8 EStG aber auch der Ansatz eines geldwerten Vorteils nach § 8 Abs. 2 Satz 5 Halbsatz 2 EStG, wenn die Familienheimfahrten als Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Sätze 5 und 6 EStG abziehbar wären.
Der [i]Korrespondenzprinzip: Kein geldwerter Vorteil, dafür aber auch kein Werbungskostenabzug Gesetzgeber hat damit im Fall der Nutzung eines Firmenwagens für Familienheimfahrten ein Korrespondenzprinzip geschaffen, bei dem sowohl der Ansatz eines geld...