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Finanzgericht Nürnberg  Urteil v. - 3 K 504/19

Gesetze: EStG § 32 Abs. 6 Satz 6

Keine Übertragung der auf den anderen Elternteil entfallenden Kinderfreibeträge bei gemeinsamer Meldeadresse

Leitsatz

Eine Übertragung der auf den anderen Elternteil entfallenden Kinderfreibeträge kommt nicht in Betracht, wenn beide Elternteile unter der selben Adresse gemeldet sind, da in diesem Fall davon ausgegangen werden kann, dass beide Elternteile ihrer auch in Pflege und Erziehung des Kindes bestehenden Unterhaltspflicht nachkommen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AAAAH-57964

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Nürnberg , Urteil v. 08.08.2019 - 3 K 504/19

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