Gesetzgebung | Änderung des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (Bundestag)
Der Bundestag hat am
in 1.
Lesung einen Gesetzentwurf zur Änderung des
Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes erörtert und im Anschluss zur weiteren
Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
überwiesen.
Der Entwurf sieht u.a. vor:
Die weitere Aussetzung soll nur für Unternehmen gelten, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind.
Dies soll geschehen durch eine Änderung der § 1 und 2 des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes, indem die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in den Fällen der Überschuldung für den Zeitraum vom bis zum verlängert werden wird.
Der Bundestag berät am in 2./3. Lesung über den Gesetzesentwurf.
Quelle: Bundestag online (JT)
Fundstelle(n):
GAAAH-57923