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Pauschale Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse
Der BFH entschied mit Urteil v. - X R 16/18 ( NWB YAAAH-56877) über die einkommensteuerliche Behandlung von pauschalen Bonuszahlungen i. S. des § 65a SGB V gesetzlicher Krankenkassen für gesundheitsbewusstes Verhalten an Versicherte. Demnach mindert eine pauschale Bonuszahlung den Sonderausgabenabzug für die Basiskrankenkassenbeiträge nicht, wenn sie einem konkreten finanziellen Aufwand der versicherten Person zuzuordnen ist, den diese aufwendet, um die Bonuszahlung zu erhalten.
Der gesetzlich krankenversicherte Kläger führte ein sog. Bonusheft, in dem bestimmte gesundheitsfördernde Maßnahmen eingetragen wurden. Dadurch erhielt er von seiner Krankenkasse einen pauschalen Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten i. S. des § 65a SGB V in Höhe von insgesamt 230 €. Dieser Bonus setzte sich aus mehreren unterschiedlichen Bestandteilen zusammen, denen zum einen ein dem Kläger tatsächlich entstandener Aufwand und zum anderen ein aufwandsunabhängiges Verhalten des Klägers zugrunde lag.
Die Krankenkasse des Klägers übermittelte die Bonuszahlung elektronisch als Beitragsrückerstattung an das Finanzamt. Das Finanzamt hatte daraufhin den Sonderausgabenab...