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NWB Nr. 37 vom Seite 2716

Entwurf eines JStG 2020 – Teil 1: Änderungen des EStG und KStG

Ralf Hörster

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2730Am hat das Bundeskabinett den Entwurf eines JStG 2020 beschlossen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

1. Änderungen des EStG (Auswahl)

  • [i]Verlängerung bis 31.12.2021 Steuerbefreiung der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld (§ 3 Nr. 28a EStG): Die befristete Steuerbefreiung für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld soll um ein Jahr verlängert werden. Die Steuerfreiheit gilt damit für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem beginnen und vor dem enden.

  • [i]Verbesserung der Steuervergünstigung ab 2020 Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen nach § 7g EStG: Die Regelungen für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG sollen wie folgt geändert werden: Die Investitionsabzugsbeträge werden auf 50 % erhöht. Künftig sollen auch vermietete Wirtschaftsgüter in den Anwendungsbereich des § 7g EStG fallen. Zusätzlich werden die Größenmerkmale zur Abgrenzung begünstigter Betriebe vereinheitlicht und eine einheitliche Gewinngrenze in Höhe von 150.000 € eingeführt. Die Änderungen bei den Anspruchsvoraussetzungen gelten gleichermaßen für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen bei Umsetzung der Investition. Die Verbesserungen können bereits ab dem Jahr 2020 berücksichtigt werde...

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