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Absprache zwischen den zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Auskunftsaustausch
Bezug:
Am haben die Bundesrepublik Deutschland und die Französische Republik eine Absprache über den Auskunftsaustausch auf steuerlichem Gebiet unterzeichnet. Als Anlage übersende ich einen Abdruck dieser Absprache mit der Bitte um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung.
Anlage
Absprache zwischen den zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Auskunftsaustausch
Der Bundesminister der Finanzen und der Minister für Wirtschaft, Finanzen und Industrie,
- von dem Wunsch geleitet, die Amtshilfe zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik in Bezug auf Personen, die in einem oder beiden der Staaten ansässig sind, zu vertiefen,
- auf der Grundlage von Artikel 3, Artikel 4 Absatz 2 und Artikel 9 der Richtlinie des Rates Nr. 77/799 vom 19. Dezember 1977 in der Fassung der Richtlinie des Rates Nr. 79/1070/EWG vom 6. Dezember 1979 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern und der Mehrwertsteuer (im Folgenden als ,,Richtlinie'' bezeichnet),
- auf der Grundlage von Artikel 12 der Verordnu...