Grundsteuerreform | Eckpunkte für Grundsteuer in Hamburg (Finanzbehörde)
Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel hat am erste Eckpunkte für eine reformierte Grundsteuer vorgestellt. Anders als das künftige Bundesrecht, das stark auf den Bodenwert abstellt, sieht Hamburg ein Wohnlagemodell vor. Die Bewertung soll künftig anhand von Äquivalenzzahlen multipliziert mit der Grundstücks- beziehungsweise Gebäudefläche erfolgen.
Hintergrund: Im Zuge der Verabschiedung der bundesrechtlichen Grundsteuer wurde eine Öffnungsklausel vereinbart, die es den Ländern ermöglicht, gegebenenfalls ein eigenes Modell anzuwenden. Ab dem Jahr 2025 muss die Grundsteuer erstmals nach neuem Recht angewendet werden.
Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:
Die Äquivalenzzahlen sollen typisierend die Kosten und den Nutzen der nicht durch Beiträge und Gebühren oder durch andere Steuerarten abgedeckten kommunalen Infrastruktur abbilden. Künftig sollen unabhängig von ihrer Nutzung Grundstücksflächen mit 0,02 Euro je Quadratmeter bewertet werden und Gebäudeflächen mit 0,40 Euro je Quadratmeter.
Im Bereich der Steuermesszahlen ist aus sozial- und wohnungspolitischen Gründen für Gebäudeflächen, die zu Wohnzwecken genutzt werden, eine Begünstigung von 50 Prozent gegenüber Gebäudeflächen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, vorgesehen.
Diese Ursprungsmesszahl für Wohnen von 0,5 wird bei normalen Wohnlagen im Gegensatz zu guten Wohnlagen um eine Ermäßigung von 25 Prozent zusätzlich begünstigt, um Stadtentwicklungsgesichtspunkte zu berücksichtigen und um das Ziel des bezahlbaren Wohnraums zu fördern.
Diese als Wohnlagefaktor ausgeprägte Lageermäßigung orientiert sich dabei am Hamburger Wohnlageverzeichnis. Solange noch keine Wohnlage (zum Beispiel in Neubaugebieten) festgestellt worden ist, wird zunächst von einer normalen Lage ausgegangen und ebenfalls die Ermäßigung verwendet.
Quelle: Finanzbehörde (Hamburg), Pressemitteilung v. 2.9.2020 (il)
Fundstelle(n):
NWB EAAAH-57406