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FG Köln Urteil v. - 13 K 927/16

Gesetze: SvEV § 2; EStG § 19

Lohnsteuer

Überlassung von Unterkünften und Gestellung von Mahlzeiten an ausländische Saisonarbeitskräfte

Leitsatz

1) Die unentgeltliche Gestellung von Unterkünften und arbeitstäglichen Mahlzeiten an ausländische Saisonarbeitskräfte ist Arbeitslohn.

2) Behält der Arbeitgeber von den Arbeitnehmern für die Unterkunftsgewährung ein Entgelt ein, liegt nur dann ein geldwerter Vorteil vor, falls und soweit der Einbehalt die Werte nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) unterschreiten.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 19/2020 S. 918
DStRE 2020 S. 1521 Nr. 24
EAAAH-57043

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FG Köln, Urteil v. 27.11.2019 - 13 K 927/16

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