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BMF - IV C 5 -S 2330- 2/00 BStBl 2000 I 138

Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002; Anwendung von Vorschriften zum Lohnsteuerabzugsverfahren

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zu Fragen der Anwendung von Vorschriften des Lohnsteuerabzugsverfahrens, die durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom (BGBl 1999 I S. 388; BStBl 1999 I S. 302) und das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom (BGBl 1999 I S. 402; BStBl 1999 I S. 304) geändert worden sind, wie folgt Stellung:

Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse

Nach § 40 a Abs. 4 Nr. 1 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse gilt rückwirkend ab eine Stundenlohngrenze von 22 DM. Ist innerhalb des Zeitraums vom 1. Januar bis der bis dahin geltende Betrag in Höhe von 22,05 DM gezahlt worden, so ist dies nicht zu beanstanden; Folgerungen aus der Gesetzesänderung sind erst für Arbeitslöhne ab dem zu ziehen. Das (BStBl 1998 I S. 1630) ist zur Stundenlohngrenze durch die Gesetzesänderung überholt und insoweit nicht mehr anzuwenden.

Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002

  1. Abwälzung von pauschaler Lohnsteuer und Annexsteuern auf Arbeitnehmer

    Nach § 40 Abs. 3 Satz 2 EStG in der ...

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BMF v. 10.01.2000 - IV C 5 -S 2330- 2/00

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