Online-Nachricht - Montag, 24.08.2020

Umsatzsteuer | Vergabe der USt -IdNr (BZSt)

Da vermehrt Anträge auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. Mitteilung der dazu gespeicherten Daten eingehen, weist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) darauf hin, dass die Vergabe der USt-IdNr. gem. § 27a Abs. 1 Satz 4 UStG ausschließlich auf schriftlichen Antrag erfolgt. Dies gilt auch für allgemeine Fragen zur Vergabe bzw. zu allen Fragen bzgl. der gespeicherten Daten oder der Eintragung von Euroadressen.

Hierzu führt das BZSt weiter aus:

Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers,

  • Finanzamt, bei dem das Unternehmen geführt wird,

  • Steuernummer, unter der das Unternehmen geführt wird.

Der Antrag kann über das Kontaktformular zum Thema "Vergabe der USt-IdNr." gestellt werden. Bitte teilen Sie uns in dem Formular auch Ihre Telefon- und Telefaxnummer mit, um die Klärung eventueller Rückfragen zu beschleunigen.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Bearbeitung des Antrags ist, dass Sie als Unternehmer bei Ihrem zuständigen Finanzamt umsatzsteuerlich geführt werden und dem BZSt diese Daten bereits übermittelt wurden.

Eine Bearbeitung des Antrags erfolgt in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Quelle: BZSt, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB IAAAH-56531