Umsatzsteuer | Vergabe der USt -IdNr (BZSt)
Da vermehrt Anträge auf Vergabe
einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. Mitteilung der dazu gespeicherten
Daten eingehen, weist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) darauf hin, dass
die Vergabe der USt-IdNr. gem. § 27a Abs. 1 Satz 4 UStG
ausschließlich auf schriftlichen Antrag
erfolgt. Dies gilt auch für allgemeine Fragen zur Vergabe bzw. zu allen Fragen
bzgl. der gespeicherten Daten oder der Eintragung von
Euroadressen.
Hierzu führt das BZSt weiter aus:
Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:
Name und Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers,
Finanzamt, bei dem das Unternehmen geführt wird,
Steuernummer, unter der das Unternehmen geführt wird.
Der Antrag kann über das Kontaktformular zum Thema "Vergabe der USt-IdNr." gestellt werden. Bitte teilen Sie uns in dem Formular auch Ihre Telefon- und Telefaxnummer mit, um die Klärung eventueller Rückfragen zu beschleunigen.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Bearbeitung des Antrags ist, dass Sie als Unternehmer bei Ihrem zuständigen Finanzamt umsatzsteuerlich geführt werden und dem BZSt diese Daten bereits übermittelt wurden.
Eine Bearbeitung des Antrags erfolgt in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Quelle: BZSt, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
IAAAH-56531