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WEG | Folgen einer für ungültig erklärten Jahresabrechnung
Wird die Jahresabrechnung im Beschlussanfechtungsverfahren insgesamt oder teilweise für ungültig erklärt, steht einzelnen Wohnungseigentümern ein Anspruch gegen den Verwalter auf Erstellung einer neuen Jahresabrechnung für das betroffene Jahr zu. Von den übrigen Wohnungseigentümern können sie die Beschlussfassung hierüber verlangen.
Die Jahresabrechnung hat Vorrang vor bereicherungsrechtlichen Ansprüchen. [i]Hofele, NWB 24/2020 S. 1783 Einzelne Wohnungseigentümer können nicht die Rückzahlung der Abrechnungsspitze im Wege eines Bereicherungsausgleichs beanspruchen. Dies gilt auch, wenn zwischen der Zahlung und der erneuten Beschlussfassung ein Eigentumswechsel stattfindet.