Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung geänderter Schutzprofile des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik; „Schutzprofil „Sicherheitsmodulanwendung für elektronische Aufzeichnungssysteme“ BSI-CC-PP-0105-V2-2020, Version 1.0“
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV das Schutzprofil „Sicherheitsmodulanwendung für elektronische Aufzeichnungssysteme“ BSI-CC-PP-0105-V2-2020, Version 1.0 überarbeitet.
Grundsätzlich ist auch eine Fortführung der Zertifizierung nach der ersten Fassung des Schutzprofils in Version 0.75 möglich; gleiches gilt für die Re-Zertifizierung von bereits nach der ersten Fassung zertifizierten Produkten, sofern nur geringfügige Anpassungen am Produkt vorgenommen wurden.
Das geänderte Schutzprofil 1.0 ist auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht und kann unter folgendem Link aufgerufen werden:
“ Schutzprofil „Sicherheitsmodulanwendung für elektronische Aufzeichnungssysteme“ BSI-CC-PP-0105-V2-2020, Version 1.0“: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Zertifikate_CC/PP/aktuell/PP_0105_0105_V2.html
BMF v. - IV A 4 - S 0316-a/20/10011 :001
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2020 I Seite 655
DB 2020 S. 1769 Nr. 34
DStR 2020 S. 10 Nr. 33
BAAAH-55612