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MFA Nr. 8 vom Seite 13

Qualitätsmanagementsysteme im Gesundheitswesen in Bezug auf die ambulante medizinische Versorgung

Gesundheitsökonomin (VWA) Kathrin Mann (MHBA); Regensburg

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legte in einer Richtlinie, die bereits am in Kraft trat, die verpflichtende Einführung eines Qualitätsmanagements für ambulante Gesundheitsdienstleister fest. In § 135a Sozialgesetzbuch V werden Leistungserbringer zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistung verpflichtet, um die Ergebnisqualität und somit die Qualität der Behandlung zu verbessern.

Umsetzung des Qualitätsmanagements

Für die Umsetzung bedeutet das, dass Abläufe und Tätigkeiten in einer Arztpraxis strukturiert und schriftlich dokumentiert werden sollen. Die ständige Verbesserung der einzelnen Prozesse und die interne Bewertung dienen einer Verbesserung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Dadurch verbessert sich die medizinische Versorgung der Patienten und es kommt zu einer höheren Arbeitszufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter durch mehr Eigenverantwortung und ein besseres Zeitmanagement. Wie die Vorgaben umgesetzt werden und welches Qualitätsmanagementsystem dazu gewählt wird, bleibt dem Betreiber der Praxis oder der Einrichtung überlassen.

Definition und Entwicklung des Qualitätsmanagements

Mittlerweile wird der Begrif...