BMF - III C 2 - S 7200/19/10001 :004 BStBl 2020 I S. 646

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Zuwendungen aus öffentlichen Kassen (Abschn. 10.2 Abs. 10 UStAE); Neufassung der Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Projektförderung

Änderung des Abschn. 10.2. Abs. 10 UStAE

Bezug: BStBl 2010 I S. 846

Bezug:

I. Grundsätzliches

Das BMBF hat seine ressortspezifischen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kosten- und Ausgabenbasis zur Projektförderung überarbeitet. Die neu gefassten Nebenbestimmungen wurden am im Bundesanzeiger veröffentlicht und gelten für BMBF- Projekte mit einem Laufzeitbeginn ab dem .

II. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Abschnitt 10.2 Abs. 10 Satz 1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) vom , BStBl 2010 I S. 864, der zuletzt durch das (2020/0661295), BStBl 2020 I S. 645, geändert worden ist, wie folgt geändert:

  1. Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

    „1.

    Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF-98); diese gelten z.B. auch im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU);“

  2. In Nummer 7 wird der abschließende Punkt durch ein Semikolon ersetzt und es werden die Nummern 8 und 9 angefügt:

    „8.

    Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 2017); diese gelten z.B. auch im Geschäftsbereich des BMWi und des BMU;

    9.

    Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (NABF); diese gelten z.B. auch im Geschäftsbereich des BMWi und des BMU.“

BMF v. - III C 2 - S 7200/19/10001 :004


Fundstelle(n):
BStBl 2020 I Seite 646
DB 2020 S. 1714 Nr. 33
DStR 2020 S. 1740 Nr. 32
KÖSDI 2020 S. 21891 Nr. 9
UStB 2020 S. 320 Nr. 10
UVR 2020 S. 357 Nr. 12
NAAAH-55232