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Referentenentwurf eines JStG 2020
Das BMF hat am den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020) vorgelegt. In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an das EU-Recht und an die EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf die Rechtsprechung des BFH. Darüber besteht ein Erfordernis zur Umsetzung eines unvermeidlich entstandenen technischen Regelungsbedarfs. Hierzu gehören Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.
Laut Begründung des Entwurfs sind als wesentlicher Inhalt des Änderungsgesetzes insbesondere zu erwähnen:
Die Neugestaltung der Investitionsabzugsbeträge des § 7g EStG ...