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Umsatzsteuer | Zeitpunkt der Umsatzbesteuerung für sonstige Leistungen gegen langfristige Ratenzahlung
Mit hat der BFH den EuGH um Entscheidung darüber ersucht, ob nach Art. 64 oder Art. 90 MwStSystRL die Besteuerung einer bereits erbrachten Vermittlungsleistung ungeachtet der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten durch vereinbarungsgemäße langfristige Ratenzahlung hinausgeschoben wird.
[i]Ebber, Steuerentstehung, infoCenter, NWB CAAAB-14453 Damit stehen zwei Rechtsfragen auf dem Prüfstand, deren unionsrechtliche Klärung bedeutsam ist. Die erste Frage ist, ob der Leistungszeitpunkt für eine erbrachte sonstige Leistung nach Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL dadurch in die Zukunft verlagert wird, dass das Entgelt vereinbarungsgemäß über Jahre in Raten zu zahlen ist. Das UStG enthält keine Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL entsprechende Vorschrift. Der BFH lässt Zweifel daran erkennen, ob der Leistungszeitpunkt durch Ratenzahlung hinausgeschoben wird, wenn der Anspruch auf die Entgeltsrate...