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Kurzarbeitergeld: Stundennachweis – Protokoll mit Berechnung
Kurzarbeitergeld: Stundennachweis
Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld setzt unter anderem voraus, dass der Arbeitsausfall gegenüber der Agentur für Arbeit angezeigt worden ist (§ 95 Satz 1 Nr. 4 SGB III, § 99 Abs. 1 SGB III).
Mit diesem Excel-Protokoll lassen sich für jeweils einen gesamten Monat folgende Angaben dokumentieren bzw. ermitteln:
tägliche Soll-Arbeitszeit,
tägliche Ist-Arbeitszeit,
Pausenzeiten,
Urlaubstage,
Krankentage.
Unterstützt wird die Dokumentation durch automatisierte Berechnungen.
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