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LSG Bayern Urteil v. - L 12 KA 1/19

Im Streit steht, ob die Beklagte berechtigt ist, ein auf § 106a Abs. 3 SGB V (aF) gestütztes Korrekturbegehren der Klägerin auf sachlich-rechnerische Richtigstellung der Ziffer 01740 EBM wegen fehlender Leistungspflicht in den Quartalen 2/2009 bis 2/2012 abzulehnen.

Fundstelle(n):
IAAAH-54373

Preis:
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LSG Bayern, Urteil v. 12.02.2020 - L 12 KA 1/19

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