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NWB EV 8/2020 S. 289

Angehörigenmietvertrag – Prüfung der 66 %-Grenze anhand einer weiteren vom Steuerpflichtigen im selben Haus fremdvermieteten Wohnung (FG)

Sachverhalt

Die Klägerin war Eigentümerin einer Mehrparteienimmobilie und vermietete eine 57 qm große Wohnung im 1. OG an ihre Tochter zu einem monatlichen Mietzins von 300 € zzgl. einer Nebenkostenpauschale von 70 €. Eine ebenfalls 57 qm große Wohnung im 2. OG war an eine nicht angehörige Person zu einem monatlichen Mietzins von 500 € zzgl. einer Nebenkostenpauschale von 78 € vermietet. Die monatlichen Kosten für Gaswärme i. H. von 49 € rechneten die Mieter jeweils selbst ab.

Das beklagte Finanzamt berücksichtigte unter Rekurs auf § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG von den erklärten Werbungkosten lediglich 64,01 %, weil der zwischen Mutter und Tochter vereinbarte Mietzins (370 €) lediglich 64,01 % der orts- und damit fremdüblichen Miete (578 €) betrage. Zur Bestimmung der Ortsüblichkeit zog das ...

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