NKAG § 23

Fünfter Teil: Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 23 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am in Kraft. [1]

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAH-54327

1Amtl. Anm.:Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom (Nds. GVBl S. 41). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den in den Bekanntmachungen vom (Nds. GVBl S. 79), vom (Nds. GVBl S. 29) und vom (Nds. GVBl S. 41) sowie den in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Gesetzen.