BMF - IV C 6 - S 2133-b/20/10002 :003 BStBl 2020 I S. 639

E-Bilanz; Veröffentlichung der Taxonomien 6.4 vom

Bezug: BStBl 2016 I S. 500

Bezug: BStBl 2017 I S. 776

Bezug: BStBl 2017 I S. 1543

Bezug: BStBl 2018 I S. 714

Bezug: BStBl 2019 I S. 887

Hiermit wird das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.4) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.

Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem beginnen (Wirtschaftsjahr 2021 oder 2021/2022). Sie gelten entsprechend für die in Randnummer 1 des genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2020 oder 2020/2021 verwendet werden.

Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2020 und für Echtfälle ab Mai 2021 gegeben sein.

Die einzelnen Änderungen in den Taxonomien ergeben sich aus dem ebenfalls unter www.esteuer.de eingestellten Änderungsnachweis.

Mit (BStBl 2018 I S. 714) wurde auf die Einführung des neuen Berichtsteils "steuerlicher Betriebsvermögensvergleich" in der Taxonomie-Version 6.2 hingewiesen. Die werthaltige Übermittlung des Berichtsteils war bisher freiwillig. Ab der Taxonomie-Version 6.4 hat die werthaltige Übermittlung des Berichtsteils "steuerlicher Betriebs- vermögensvergleich" zu erfolgen. Die Übermittlungspflicht gilt für alle Taxonomiearten. Aus diesem Grund wurden die entsprechenden Taxonomie-Positionen als "Mussfelder" ausgezeichnet. Begleitend hierzu wurden zudem entsprechende ERiC-Regeln in den Technischen Leitfaden zur Taxonomie-Version 6.4 aufgenommen.

Mit Veröffentlichung der Taxonomie-Version 6.4 wird auch eine Vorschau auf die Taxonomie-Version 6.5 bereitgestellt. Die Vorschau enthält zwischen Wirtschaftsvertretern und Finanzverwaltung abgestimmte Taxonomie-Positionen aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht, die eine optimierte Abbildung für Sachverhalte mit einer stillen Beteiligung ermöglichen. Die Vorschau bietet allen Betroffenen (Steuerpflichtigen, Wirtschaftsvertretern, Softwarehäusern, Finanzverwaltung) die Möglichkeit, sich frühzeitig mit den geplanten Änderungen auseinanderzusetzen und sich auf die Einführung der Taxonomie-Positionen vorzubereiten. In diesem Zusammenhang wird auf das (BStBl I 2017 S. 1543) zur Übermittlungspflicht von Bilanzen nach § 5b EStG in Fällen atypisch stiller Gesellschaften hingewiesen.

BMF v. - IV C 6 - S 2133-b/20/10002 :003


Fundstelle(n):
BStBl 2020 I Seite 639
DB 2020 S. 1599 Nr. 31
DStR 2020 S. 1681 Nr. 31
EStB 2020 S. 346 Nr. 9
KoR 2020 S. 411 Nr. 9
RAAAH-54263