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Investitionszulage | Beantragung der Zulage nach Abschluss der Investitionen bei Gewährung einer Investitionszulage auf Anzahlungen (§§ 2, 4, 6, 7 InvZulG 1993)
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ist eine InvZ auf Anzahlungen geltend gemacht worden, so ist für die betreffenden WG stets ein frist- und formgerechter Antrag auf Gewährung der InvZ für das Wj zu stellen, in dem die Investitionen abgeschlossen worden sind, und zwar auch dann, wenn die endgültigen Anschaffungskosten die Anzahlung nicht übersteigen. (2) § 7 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1993 schließt lediglich die abweichende Festsetzung einer InvZ aus Billigkeitsgründen nach § 163 AO aus, nicht hingegen den Erlass bei der Rückforderung von Zulagen (Hinweis auf , BStBl 1978 II S. 657).