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Eigenheimzulage | Zweifelsfragen zum Eigenheimzulagengesetz
Mit Schr. v. - EZ 1200 (BStBl 2003 I S. 488) hat das BMF sein Schr. v. - EZ 1010 (BStBl 1998 I S. 190) zum EigZulG wie folgt geändert: Rz. 56 wird wie folgt gefasst: ”Für das EigZulG gilt der allgemeine Herstellungs- oder Anschaffungskostenbegriff (vgl. R 32a bis 33a EStR, so auch , BStBl 1996 II S. 362). Zuschüsse zu den Aufwendungen für die Errichtung oder den Erwerb eines Objekts mindern die Herstellungs- oder Anschaffungskosten (vgl. R 163 Abs. 1 EStR). Zu den Zuschüssen zum Einbau einer energiesparenden Anlage vgl. Rz. 78 Satz 2. Zu den Herstellungskosten gehört auch die zur Herstellung einer Wohnung verwendete Altbausubstanz (vgl. hierzu im Einzelnen Rzn. 49 und 50 des , BStBl 1994 I S. 887); hinsichtlich der Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei der Instandsetzung und Modernis...BStBl 2003 I S. 386BStBl 2002 I S. 525BStBl 2003 I S. 182