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NWB 47/2003 S. 356

Arbeitsförderung | Altersteilzeit schnell abschließen

Der Gesetzgeber plant als langfristige Maßnahme zur Stabilisierung der Rentenfinanzen die Anhebung der Altersgrenzen für die Altersrente nach Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit. Die Inanspruchnahme ist bekanntlich nur noch für die Geburtsjahrgänge vor 1952 möglich. Für die Geburtsjahrgänge ab 1952 ist diese Altersrentenart bereits gestrichen (vgl. NWB F. 27 S. 5442). Die bisherige Altersgrenze für die Geburtsjahrgänge vor 1952 soll ab 2006 stufenweise von 60 auf 63 Jahren angehoben werden. Ausgenommen sind nur diejenigen Arbeitnehmer, die bereits rechtsverbindliche Dispositionen getroffen, sprich den Vertrag über die Altersteilzeit bereits abgeschlossen haben. Versicherte genießen aber dann keinen Vertrauensschutz, wenn sie am oder danach geboren sind und vor dem (vermutlich...

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