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Einkommensteuer | Gewerblicher Grundstückshandel und Revivement der strengen Trennungstheorie
Nach dem kann auch ein Grundstück, das langjährig im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung genutzt wurde (im Streitfall: seit den 1980er Jahren), Gegenstand eines gewerblichen Grundstückshandels werden, wenn im Hinblick auf eine Veräußerung Baumaßnahmen ergriffen werden, durch die entweder ein Erweiterungsbau oder gar durch eine Verschachtelung mit der Altbausubstanz ein einheitliches neues Gebäude entsteht.
[i]Söffing, Gewerblicher Grundstückshandel, Grundlagen, NWB QAAAE-35129 Die Entscheidung unterstreicht, dass auch nach der Verfünffachung der Frist für private Veräußerungsgeschäfte in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG der gewerbliche Grundstückshandel als Aufgriffsgröße beachtlich sein kann. Er ist vom Tatbestand weiter, da nach der Entscheidung ein langjährig im Eigentum des Steuerpflichtigen stehendes und seit längerer Zeit i...