Zolltarif:
Abgrenzung zwischen Unterlegscheiben und Waren, die Unterlegscheiben
ähnlich sind
Leitsatz
1. Eine den
"Unterlegscheiben ähnliche Ware" der Unterposition 7318 2900 KN
muss einerseits einer Unterlegscheibe (Unterposition 7318 2200 KN)
ähnlich sein und andererseits Merkmale aufweisen, die sie von diesen
Unterlegscheiben unterscheidet.
2. Die Einreihung in die Unterposition
7318 2900 KN setzt voraus, dass die Ware eine Funktion erfüllt,
die über die in der Erläuterung E) zur Position 7318 HS genannten Funktionen
hinausgeht und dass diese zusätzliche Funktion in den objektiven
Wareneigenschaften sichtbar ist.
Fundstelle(n): GAAAH-53743
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht
Hamburg
, Urteil v. 08.05.2020 - 4 K 195/16
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