Vertrauensschutz bei der
Nacherhebung von Einfuhrabgaben im Zusammenhang mit der unrechtmäßigen
Gewährung eines präferentiellen Zolls
Leitsatz
1. Das Tatbestandsmerkmal
"Einhaltung aller geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung"
in Art. 220 Abs. 2 Buchst. b Unterabs. 1 ZK ist nicht auf irrtumskausale
Verstöße beschränkt.
2. Verstöße, die sich unter
keinem denkbaren Gesichtspunkt auf die Höhe der Einfuhrabgaben auswirken
können, stehen der Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "Einhaltung aller
geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung" in Art. 220 Abs.
2 Buchst. b Unterabs. 1 ZK nicht entgegen.
Fundstelle(n): FAAAH-53739
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Online-Dokument
Finanzgericht
Hamburg
, Urteil v. 06.05.2020 - 4 K 34/15
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