Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grenzüberschreitende Lieferungen mit Installation
Deutschland und Frankreich beurteilen den gleichen Umsatz teilweise unterschiedlich
Grenzüberschreitende Umsätze sind aus umsatzsteuerlicher Sicht immer noch eine Herausforderung, selbst innerhalb der EU. Die Umsatzsteuer ist zwar eigentlich durch die Mehrwertsteuersystemrichtlinie in der EU harmonisiert und man ist daher geneigt, die deutschen Regelungen analog im Ausland anzuwenden. Das kann aber in einigen Bereichen gehörig nach hinten losgehen. Insbesondere zu Lieferungen mit Installation gibt es in einzelnen Staaten sehr unterschiedliche Sichtweisen. Besonders weit voneinander entfernt, obwohl sich geografisch so nah, sind diesbezüglich Deutschland und Frankreich.
Aufgrund unterschiedlicher Interpretationen der gesetzlichen Regelungen unterscheidet sich die umsatzsteuerliche Rechtslage in Deutschland und Frankreich in Bezug auf Werk-/Montagelieferungen teilweise deutlich.
Eine Beurteilung ist stets aus Sicht beider Staaten vorzunehmen.
Maßgeblich für die Betrachtung ist die Bestimmung des Leistungsorts.