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Kroatien; | neues Einkommensteuergesetz
Nach dem am in Kraft getretenen Gesetz (ABl Nr. 127/2000)
unterliegen der Einkommensteuer Einkünfte aus nicht selbständiger
Arbeit, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus
Immobilien und Vermögensrechten (Eigentumsrechten) sowie Einkünfte
aus Kapitalvermögen (Dividenden, Gewinnanteile und Zinsen). Es gelten
Steuersätze von 15 %, 25 % und 35 % (bis zum Jahr 2000 20 % und 35 %). Die
Steuerprogression erfolgt teilmengengestaffelt. Der Steuertarif
beträgt:
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zu versteuerndes Einkommen | Einkommensteuer | |
Nullzone (Grundfreibetrag) | bis zum Grundfreibetrag (im Jahr 2001 bis 1
250 Kuna im Monat oder 15 000 Kuna im Jahr) | 0 % |
untere Proportionalzone | bis zum Zweifachen des Grundfreibetrags (im
Jahr 2001 bis 30 000 Kuna) | 15 % |
mittlere Proportionalzone | zwischen dem Zweifachen und Fünf... |