Umsatzsteuer | Muster USt-Erklärung für Fahrzeugeinzelbesteuerung (BMF)
Das BMF gibt mit Schreiben v. - III C 3 - S 7352-a/20/10002 :001 neue Vordruckmuster (USt 1 B und Anlage USt 1B) für die Fahrzeugeinzelbesteuerung bekannt.
Das BMF führt u.a. aus:
Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz sind im Zeitraum vom bis bewirkte steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe neuer Fahrzeuge zum Steuersatz von 16 % im Vordruckmuster USt 1 B in Zeile 51 (Kennzahlen - Kz - 50 und 83) anzugeben.
Der Vordruck USt 1 B ist beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge (§ 1b UStG) insbesondere zu verwenden von Privatpersonen, nichtunternehmerisch tätigen Personenvereinigungen, Unternehmern, die das Fahrzeug für ihren nichtunternehmerischen Bereich erwerben.
Wird die Steuerbefreiung des innergemeinschaftlichen Erwerbs eines neuen Kraftfahrzeuges nach § 4b Nr. 3 UStG beantragt, sind hierzu Angaben in der Anlage USt 1 B - zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung USt 1 B - zu machen.
Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online, Newsletter v. (JT)
Fundstelle(n):
MAAAH-52594