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FG Köln Urteil v. - 10 K 1568/17 EFG 2020 S. 1003 Nr. 14

Gesetze: EStG § 10b

Spende

Einmalzahlung für Dauer-Unterbringung eines Problemhundes keine Spende

Leitsatz

Die Einmalzahlung für die Dauer-Unterbringung eines sog. Problemhundes in einer Tierpension, anstelle der Zurverfügungstellung des Geldbetrags an einen Tierschutzverein zur freien Verwendung, ist keine Spende.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGK:2018:1211.10K1568.17.00

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 2391 Nr. 43
EFG 2020 S. 1003 Nr. 14
EStB 2020 S. 410 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 32/2020 S. 2363
BAAAH-52469

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 11.12.2018 - 10 K 1568/17

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