Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neuregelung des Reihengeschäfts in § 3 Abs. 6a UStG
Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften („JStG 2019“, BGBl 2019 I S. 2451) wurden im UStG auch zwingend notwendige Anpassungen an das EU-Recht vorgenommen. Insbesondere wurde für das Rechtsinstitut „Reihengeschäft“ § 3 Abs. 6a neu in das UStG eingefügt. Die Neuregelung definiert das Reihengeschäft und bewirkt darüber hinaus eine Klarstellung der Zuordnung der Beförderung oder Versendung bei Reihengeschäften im internationalen Warenverkehr und führt somit zur Vereinfachung und Verbesserung der Rechtssicherheit für die Wirtschaftsbeteiligten.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
[i]Bislang keine einheitliche EU-RegelungInnerhalb der EU war das Reihengeschäft bislang nicht einheitlich geregelt. Eine entsprechende Rechtsgrundlage fehlte in der MwStSystRL. Nur der Sonderfall des „innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts“ wurde in Art. 141 MwStSystRL konkretisiert und von Deutschland durch § 25b UStG umgesetzt. Bislang hatte der deutsche Gesetzgeber in § 3 Abs. 6 Satz 5 und 6 i. V. mit § 3 Abs. 7 Satz 2 UStG Regelungen zum „normalen“ Reihengeschäft getroffen. Flankiert wurde dies durch die Auffassung der Finanzverwaltung in Abschnitt 3.14 UStAE. Unproblematisch waren und sind auch in Zukunft die Fälle...