Umsatzsteuer | Aktualisierte Anleitung zur USt-Voranmeldung 2020 (BMF)
Das BMF hat die Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 für die Voranmeldungszeiträume ab Juli 2020 neu bekannt gegeben ().
Die Notwendigkeit einer Anpassung der Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 ergibt sich aus dem Zweites Corona-Steuerhilfegesetz, wonach für den Zeitraum vom bis ein allgemeiner Steuersatz von 16 % und ein ermäßigter Steuersatz von 5 % gilt (Artikel 3 Nr. 3 i.V.m. Artikel 12 Absatz 1 des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes).
Das Schreiben mit der aktualisierten Anleitung USt 1 E - Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 - ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
NWB RAAAH-52429