Online-Nachricht - Dienstag, 23.06.2020

Gesetzgebung | Finanzausschuss beschließt Zweites Corona-Steuerhilfegesetz (Bundestag)

Der Finanzausschuss hat am den Weg für das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz freigemacht. Unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD dem von ihnen eingebrachten Entwurf eines "Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise" (BT-Drucks. 19/20058) zu.

Mit dem Gesetz sollen die Umsatzsteuersätze vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 befristet sinken. Der Steuersatz soll in diesem Zeitraum von 19 auf 16 Prozent abgesenkt werden, der ermäßigte Steuersatz von sieben auf fünf Prozent. Außerdem gibt es steuerliche Erleichterungen für die Wirtschaft und für Familien. Sieben Änderungsanträge der Koalition wurden angenommen, vier Entschließungsanträge der FDP-Fraktion und ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurden abgelehnt.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Aussprache, der insgesamt gute Gesetzentwurf sei noch einmal verbessert werden, zum Beispiel zugunsten der Kommunen. Man hoffe, dass die Umsatzsteuersenkung an die Kunden weitergegeben werde. Wo das nicht geschehe, helfe die Steuersenkung den Unternehmen.

Bei unrichtigen Angaben auf Rechnungen in der Übergangszeit werde es eine Billigkeitsregelung durch ein Schreiben des BMF geben, wurde angekündigt. Die SPD-Fraktion erklärte, es sei in der nötigen Dimension auf die Krise reagiert worden. Gewarnt wurde vor möglichen Betrügereien im Zusammenhang mit der Umsatzsteuersenkung. Es dürfe nicht dazu kommen, dass die tolerante Regelung im BMF-Schreiben von Betrügern ausgenutzt werde.

Neben der Umsatzsteuersenkung sieht der Gesetzentwurf die Gewährung eines einmaligen Kinderbonus von 300 € für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind vor. Der Kindergeldbonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet und bei besserverdienenden Haushalten mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Die Koalition legte per Änderungsantrag fest, dass 200 € im September und 100 € im Oktober gezahlt werden. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll für einen Zeitraum von zwei Jahren von derzeit 1.908 € auf 4.008 € angehoben werden.

Zu den die Wirtschaft betreffenden steuerliche Maßnahmen gehören die Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer, die Erweiterung der Möglichkeit zum steuerlichen Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 und die Einführung einer degressiven Abschreibung. Zudem wird die steuerliche Forschungsförderung verbessert. Die Koalition nahm bei der Forschungsförderung Änderungen aus europarechtlichen Gründen vor.

Hinweis:

Eine Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag und den Bundesrat ist am vorgesehen. Das Gesetz soll größtenteils am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten.

Die vollständige Meldung können Sie auf der Homepage des Bundestages nachlesen.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 652 (il)

Fundstelle(n):
NWB FAAAH-51555