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NWB BB 7/2020 S. 201

Steuern: Digitale Bescheide möglich

Ab dem Veranlagungsjahr 2019 können Finanzämter Steuerbescheide auch digital bekanntgeben. Eine Versendung der Bescheide per Post entfällt dann. Voraussetzung ist, dass die Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe beim Erstellen der Steuererklärung vorliegt. Die Steuerzahler oder Unternehmer erhalten dann eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald der Bescheid vorliegt, und können diesen z. B. über Elster abrufen.

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