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Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser,
der Gerichtsvollzieher soll auf eine gütliche Erledigung der Sache hinwirken, wenn der Schuldner die Forderung nicht in einer Summe ausgleichen kann. Gabriele Waldschmidt gibt Ihnen einen Überblick über die derzeitige Rechtsprechung.
Untersuchungen haben gezeigt, dass Mitarbeiter, die sich ungerecht behandelt fühlen, weniger Engagement zeigen. Es gibt aber auch Studien, die zeigen, dass es genau umgekehrt ist. Rolf Leicher gibt Ihnen ausführliche Handlungsempfehlungen.
Wie bereits in der RENO 5/2020 beschrieben, hat die Corona-Krise auch Auswirkungen auf die Zwangsvollstreckung. Jetzt liegen die ersten gerichtlichen Entscheidungen vor, die Ihnen Gabriele Waldschmidt erläutert.
Zum Abschluss finden Sie je ein Wissenstraining von Inga Feik zu § 15 Abs. 3 RVG und von Ursula Hoffmann zum Arbeitsrecht.
Herzliche Grüße
Ihre