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Eine Stiftung & Co. KG ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft
Das FG Münster hat zum Anwendungsbereich des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG entschieden, dass lediglich Kapitalgesellschaften eine Personengesellschaft gewerblich prägen können, und eine analoge Anwendung der Vorschrift auf Stiftungen abgelehnt (vgl. , NWB OAAAH-48656; Revision eingelegt, Az. beim BFH: II R 9/20).
Im Urteilsfall war eine Stiftung als alleinige persönlich haftende Gesellschafterin einer KG beteiligt. Neben der Stiftung war an der KG lediglich eine natürliche Person als Kommanditist beteiligt. Die Stiftung war allein zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt und verpflichtet. Der Unternehmensgegenstand der KG war die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens. Nach dem Tod des bis dahin einzigen Kommanditisten in 2013 traten die Erben im Wege der Sondererbfolge als Kommanditisten in die KG ein. Infolgedessen reichten diese Erklärungen zur Feststellung des Werts des Anteils am Betriebsvermögen (§ 97 Abs. 1a, § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG), zur Feststellung der Summe der gemeinen Werte der Einzelwirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens, der Summe der gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter des jungen Verwaltungsve...