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NWB Nr. 23 vom

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG bei Lieferung einer Biogasanlage

Prof. Dr. Alois Th. Nacke

Die steuerliche Behandlung einer komplexen Anlage wie eine Biogasanlage ist in vielerlei Hinsicht noch ungeklärt. Neben der Abschreibung einer Biogasanlage oder seiner Bestandteile ist bzw. war die Vorsteueraufteilung für gemischt genutzte Lieferungen (Strom und Wärme), die steuerliche Behandlung des sog. KWK-Bonus und die Bemessungsgrundlage für die Lieferung von Wärme aus einem Blockheizkraftwerk Gegenstand gerichtlicher Verfahren. Die Lieferung einer solchen Biogasanlage bereitet darüber hinaus in der Praxis das Problem, wie die Umsatzbesteuerung der Lieferungen der einzelnen Bestandteile zu erfolgen hat.

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Sind Bestandteile einer Biogasanlage „Bauwerke“ i. S. des § 13b UStG?

[i]Unterscheidung nach der Funktion der Anlage für das Bauwerk selbst bzw. für eigene ZweckeFraglich ist insbesondere dabei, ob es sich bei den Bestandteilen der Biogasanlage um ein „Bauwerk“ i. S. des § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG handelt. Der V. Senat des BFH ist der Ansicht, dass Betriebsvorrichtungen keine Bauwerke i. S. des § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 UStG a. F. seien (, BStBl 2015 II S. 682). Hierzu erging ein Nichtanwendungserlass (vgl. BStBl 2015 I S. 623). Der V. Senat hat in seinen Entscheidungsgründen zu dem konkreten Fall einer eingebauten Anlage Stellung g...

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