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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 9 K 21/19 EFG 2020 S. 915 Nr. 13

Gesetze: EStG § 3 Nr 11

Keine Steuerfreiheit der Einnahmen aus einer sozialpädagogischen nachmittäglichen Betreuung

Leitsatz

Zahlungen eines Landkreises an eine Sozialpädagogin für eine sozialpädagogische nachmittägliche Betreuung sind nicht gemäß § 3 Nr. 11 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei, weil solche Geldleistungen nicht als uneigennützig gewährte Unterstützungsleistungen anzusehen sind. Solche Leistungen sollen vielmehr den sachlichen und zeitlichen Aufwand der Betreuungsperson vollständig durch Stundensätze - der Höhe nach abhängig von der Zahl der zu betreuenden Kinder - und einer monatlichen Sachkostenpauschale in einem angemessenen Umfang vergüten. Daher sind die Zahlungen das Entgelt für die vertraglich vereinbarte bestimmte Förderleistung der Betreuerin.

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 6 Nr. 36
DStRE 2020 S. 1153 Nr. 19
EFG 2020 S. 915 Nr. 13
NWB-Eilnachricht Nr. 39/2020 S. 2885
LAAAH-49253

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 14.04.2020 - 9 K 21/19

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