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NWB Nr. 43 vom Seite 3367 Fach 5 Seite 1533

Auswirkungen des betrieblichen Schuldzinsenabzugsverbots auf die Gewerbesteuer (§ 4 Abs. 4a EStG)

von StB Jürgen Hegemann und StB Torsten Querbach, Frankfurt a. M.

I. Gewerbeertrag

1. Grundsätzliche Ermittlung

Für gewerbesteuerliche Zwecke ist der Gewinn verfahrensrechtlich selbständig zu ermitteln. Dabei sind die Vorschriften des EStG, des KStG, der Durchführungsverordnungen und die allgemeinen Verwaltungsanordnungen über die Ermittlung des Gewinns anzuwenden (Abschn. 38 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GewStR).

Diese Gewinnermittlungsvorschriften sind nur insoweit nicht anzuwenden, als sie ausdrücklich auf die ESt oder KSt beschränkt sind oder ihre Nichtanwendung sich unmittelbar aus dem GewStG oder aus dem Wesen der GewSt ergibt (Abschn. 38 Abs. 1 Satz 4 GewStR).

2. Unterscheidung

Aus diesem Grundsatz für die Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags ist zu entnehmen, dass die Gewinnermittlungsvorschriften des EStG und KStG Anwendung finden, die sich auf einen bestehenden werbenden Gewerbebetrieb beziehen.

Bei der ESt ist allerdings zwischen drei Ergebnisermittlungsebenen zu unterscheiden und zwar zwischen dem laufenden, dem laufenden nachträglichen Ergebnis und dem Ergebnis aus einer etwaigen Veräußerung oder Aufgabe.

Bei der GewSt gibt es ”nur” die Ergebnisermittlung vom Beginn bis zum Ende der GewSt-Pflicht, d. h. es gibt einen laufen...

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