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Schwarzarbeitsbekämpfung: rechtliche Stärkung der Finanzkontrolle
Gesetzliche Neuregelungen im Juli 2019 fast unbemerkt in Kraft getreten
Die Neuregelungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) sind unspektakulär und [i]Zu arbeitsrechtlichen Folgen von Schwarzarbeit Hamminger, NWB 46/2017 S. 3508ohne besondere mediale Aufmerksamkeit im Jahr 2019 in Kraft getreten. Nur beim genaueren Hinschauen entpuppen sie sich als nicht ganz unproblematisch, wie der nachfolgende Überblick zeigt.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Das gesetzgeberische Ziel und seine Umsetzung
Das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch v. (BGBl 2019 I S. 1066) ist am in Kraft getreten.
1. Verbesserung rechtlicher Rahmenbedingungen
[i]Stärkung der Finanzkontrolle SchwarzarbeitIm Vordergrund der Gesetzesänderung steht die Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bei der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch.
Mit rund 6.700 Beschäftigten bekämpft die FKS die illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit in Deutschland. Die Rechts- und Fachaufsicht liegt bei der Generalzolldirektion (GZD), Direktion VII in Köln. Fachlich untergeordnet sind der GZD die zuständigen Sachgebiete an den 43 Hauptzollämtern mit ihren bundesweit insgesamt 113 FKS-Dienststellen.
[i]Prüfungs- und Ermittlungstätigkeit der FKSInsbesondere werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der FKS wes...