Online-Nachricht - Montag, 18.05.2020

Gesetzgebung | Stellungnahme zum Corona-Steuerhilfegesetz (Bundesrat)

Der Bundesrat hat sich am in verkürzter Frist mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise („Corona-Steuerhilfegesetz“) befasst, den die Bundesregierung am auf den Weg gebracht hatte (BR-Drucks. 221/20 (Beschluss)).

Die wichtigsten Maßnahmen:

  • Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten soll von 19 auf 7 Prozent abgesenkt werden. Ziel ist es, das Gastronomiegewerbe in der Zeit der Wiedereröffnung zu unterstützen und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen zu mildern. Die Regelung soll ein Jahr lang gelten: vom bis .

  • Arbeitgeber sollen das Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten steuerfrei aufstocken können. Die Regelung soll für Zahlungen zwischen dem und dem gelten. Voraussetzung: Aufstockungsbetrag und Kurzarbeitergeld zusammen übersteigen nicht 80 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgelts. Wird mehr gezahlt, muss nur der darüber hinaus gehende Teil versteuert werden. Das entspricht der Regelung im Sozialversicherungsrecht und soll dafür sorgen, dass die Zahlungen ungeschmälert bei den Beschäftigten ankommen.

  • Daneben enthält der Entwurf weitere Regelungen zum UStG und zum UmwStG.

Hinweis:

Der Bundesrat hat keine wesentlichen Einwände gegen die Regierungspläne. In seiner kurzen Stellungnahme schlägt er lediglich eine Änderung vor, um den betrieblichen Lohnsteuer-Jahresausgleich beim Kurzarbeitergeld zu verbessern. Außerdem bittet er die Bundesregierung, eine gesetzliche Grundlage für eine mögliche dezentrale Erfassung der Umsatzbesteuerung durch einzelne Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften von Bund und Ländern zu ergänzen.

Die Stellungnahme geht nun an die Bundesregierung, die dazu eine Gegenäußerung verfasst und beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt.

Die 1. Lesung des Gesetzesentwurfs (BT-Drucks. 19/19150) im Bundestag hat ebenfalls am stattgefunden. Die 2./3. Lesung soll laut Tagesordnung des Bundestages am erfolgen.

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Quellen: BundesratKOMPAKT sowie Bundestag online (il)

Fundstelle(n):
NWB AAAAH-48652