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Online-Beitrag vom

Coronavirus: Die Beratungs- und Vertretungsbefugnisse des Steuerberaters in der Pandemie

Welche Rechtsdienstleistungen sind erlaubt?

Ina Jähne

In Zeiten der Pandemie und der steigenden Beratungsbedürftigkeit der Unternehmen und Mandaten stellt sich zunehmend die Frage, welche Befugnisse der Steuerberater überhaupt hat und wo seine Beratungs- und Vertretungsgrenzen liegen.

I. Hilfeleistung in Steuersachen

Nach § 33 StBerG haben Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften die Aufgabe, im Rahmen ihres Auftrags ihre Auftraggeber

  • in Steuersachen zu beraten,

  • sie zu vertreten und

  • ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten.

Dazu gehören auch

  • die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und

  • die Hilfeleistung in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit sowie

  • die Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die auf Grund von Steuergesetzen bestehen, insbesondere die Aufstellung von Abschlüssen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, und deren steuerrechtliche Beurteilung.

So weit, so gut. Was aber darf der Steuerberater aber darüber hinaus leisten?

II. Rechtsdienstleistung

Die Frage nach einer über die originären Steuerangelegenheiten hinausgehenden Beratungs- und Vertretungsbefugnis ergibt sich aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Nach § 3 RDG be...

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