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Einkommensteuer | Zuordnung von Schuldzinsen bei gemischter Nutzung
In Fortführung seiner Rechtsprechung entschied der die anteilige Zuordnung von Darlehen zu den Herstellungskosten eines Gebäudes, das teilweise vermietet und teilweise veräußert werden soll, richtet sich nach denjenigen Kriterien, die die Rechtsprechung zur Zuordnung von Darlehen zu den Anschaffungskosten von anteilig fremdvermieteten und anteilig selbst genutzten Gebäuden entwickelt hat.