Frage der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Bereitstellung von Skripten/Materialen auf einer Website
Leitsatz
1. Die Stpfl. hat mit der Gewährung des Zugangs zum internen Bereich ihrer Website an zahlende Nutzer sonstige Leistungen
gegen Entgelt ausgeführt. Die Leistungen unterliegen nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 UStG i.V.m. Anlage
2 Nr. 49 Buchst. a UStG.
2. Nach Anhang III Nr. 6 MwStSystRL können die ermäßigten Steuersätze gem. Art. 98 MwStSystRL auf die Lieferung von Büchern
auf jeglichen physischen Trägern angewandt werden. Im Streitfall hat die Stpfl. aber keine Lieferung der von ihr erstellten
Materialien auf physischen Trägern erbracht, sondern diese auf elektronischem Weg als sonstige Leistungen zum Abruf und Download
zur Verfügung gestellt.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 10/2020 S. 459 DStR 2020 S. 9 Nr. 27 DStRE 2020 S. 927 Nr. 15 EFG 2020 S. 742 Nr. 10 KÖSDI 2020 S. 21768 Nr. 6 UStB 2020 S. 151 Nr. 5 CAAAH-47260
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