Coronavirus | Verlängerung der Abgabefrist von Lohnsteuer-Anmeldungen (BMF)
Das BMF hat ein Schreiben zur Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise veröffentlicht ().
Inhalt des BMF-Schreibens
In weiten Teilen des Bundesgebietes sind Arbeitgeber durch das Coronavirus unverschuldet daran gehindert, die monatlichen oder vierteljährlichen Lohnsteuer-Anmeldungen fristgerecht abzugeben.
Daher können den Arbeitgebern die Fristen zur Abgabe monatlicher oder vierteljährlicher Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag nach § 109 Abs. 1 AO verlängert werden, soweit sie selbst oder der mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung Beauftragte nachweislich unverschuldet daran gehindert sind, die Lohnsteuer-Anmeldungen pünktlich zu übermitteln. Die Fristverlängerung darf maximal 2 Monate betragen.
Hinweis:
Das Schreiben wurde auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB-Datenbank erfolgt in Kürze.
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Fundstelle(n):
SAAAH-47100