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WP Praxis 5/2020 S. 154

Verschwiegenheit und Benennung von Kontaktpersonen gegenüber der zuständigen Behörde bei Verdacht auf Coronavirus- Infektion

An die WPK wurde folgende Frage gerichtet: „Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung stelle ich mir als WP/vBP folgendes Szenario vor: Ein Mitarbeiter meiner Praxis gerät in den Verdacht, sich mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert zu haben. Daraufhin wird er von der zuständigen Behörde aufgefordert, sämtliche Personen zu benennen, mit denen er innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt hatte. Dies sind naturgemäß auch Mandanten der Praxis, denen gegenüber ich zur Verschwiegenheit verpflichtet bin. Dürfen die Namen dieser Kontaktpersonen gegenüber der Behörde offenbart werden, ohne dass ich hierdurch gegen meine Schweigepflicht verstoße?“

In ihrer Antwort auf diese Frage weist die WPK darauf hin, dass § 16 Infektionsschutzgesetz insoweit eine entsprechende Auskunftspflicht und damit eine gesetzliche Durchbrechung...

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